Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
07.11.2025
10001798
NOR12024026
N2193228412S