Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1930,
Vertrag – Multilateral
Artikel 11
18.10.1930
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Eine beglaubigte Abschrift dieses Abkommens wird durch den Generalsekretär des Völkerbundes allen Mitgliedern des Völkerbundes und allen nicht zu den Mitgliedern gehörenden Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, übersandt werden.
Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Abkommen gezeichnet.
Geschehen in Genf, am 26. September 1927 in einer einzigen Ausfertigung, deren englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist und die in den Archiven des Völkerbundes niedergelegt bleibt.
02.01.2023
10001788
NOR12023867
N2193027833S