Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1930,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
18.10.1930
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Dieses Abkommen tritt drei Monate, nachdem es im Namen von zwei der Hohen Vertragschließenden Teile ratifiziert worden ist, in Kraft. In der Folge tritt es für jeden Hohen Vertragschließenden Teil drei Monate nach der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär des Völkerbundes in Kraft.
02.01.2023
10001788
NOR12023864
N2193027830S