Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1930,
Vertrag – Multilateral
Artikel 6
18.10.1930
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Dieses Abkommen findet nur auf Schiedssprüche Anwendung, die nach dem Inkrafttreten des in Genf seit dem 24. September 1923 aufgelegten Protokolls über die Schiedsklauseln ergangen sind.
02.01.2023
10001788
NOR12023862
N2193027828S