Berner Übereinkunft
StGBl. Nr. 435/1920
Vertrag - Multilateral
Artikel 21
17.07.1931
29/06 Urheberrecht
Dieses Übereinkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen spätestens innerhalb eines Jahres zu Bern ausgetauscht werden.
Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten das Übereinkommen vollzogen und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen in Bern, am neunten September des Jahres Eintausendachthundertsechsundachtzig.
10.01.2020
10001748
NOR12023539
N2192025685S