Berner Übereinkunft (Berliner Fassung)
StGBl. Nr. 435/1920
Vertrag - Multilateral
Artikel 19
01.01.1920
29/06 Urheberrecht
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens hindern nicht, die Anwendung weitergehender Vorschriften zu beanspruchen, welche von der Gesetzgebung eines Verbandslandes zugunsten der Ausländer im allgemeinen erlassen werden sollten.
10.01.2020
10001746
NOR12023503
N2192025648S