Berner Übereinkunft (Berliner Fassung)
StGBl. Nr. 435/1920
Vertrag - Multilateral
Artikel 12
01.01.1920
29/06 Urheberrecht
Zu der unerlaubten Wiedergabe, auf welche dieses Übereinkommen Anwendung findet, gehört insbesondere auch die nicht genehmigte mittelbare Aneignung eines Werkes der Literatur oder Kunst wie Adaptationen, musikalische Arrangements, Umgestaltung eines Romans, einer Novelle oder einer Dichtung in ein Theaterstück sowie umgekehrt u. dgl., sofern die Aneignung lediglich die Wiedergabe dieses Werkes in derselben oder einer anderen Form mit unwesentlichen Änderungen, Zusätzen oder Abkürzungen darstellt, ohne die Eigenschaft eines neuen Originalwerkes zu besitzen.
Bearbeitungsrecht, Übersetzungsrecht, Verwertungsrecht, Mindestschutz
10.01.2020
10001746
NOR12023496
N2192025641S