Kurztitel

GmbH-Gesetz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 58/1906

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 127

Inkrafttretensdatum

15.06.1906

Außerkrafttretensdatum

29.12.2000

Text

Paragraph 127,

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes, das drei Monate nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit tritt, und mit der Erlassung der zu dessen Durchführung erforderlichen Vorschriften sind Mein Justizminister und Meine Minister des Innern, der Finanzen, des Handels, der Eisenbahnen und des Ackerbaues beauftragt.