Absatz eins,Bezieht sich der Vertrag nicht auf das Schiff im ganzen, sondern nur auf einen verhältnismäßigen Teil oder einen bestimmt bezeichneten Raum des Schiffes oder auf Stückgüter, so gelten die Vorschriften der Paragraphen 628 bis 640 mit folgenden Abweichungen:
- Ziffer einsin den Fällen der Paragraphen 629, 634, ist jeder Teil sogleich nach dem Eintritte des Hindernisses und ohne Rücksicht auf dessen Dauer befugt, von dem Vertrage zurückzutreten;
- Ziffer 2im Falle des Paragraph 636, kann von dem Befrachter das Recht, von dem Vertrage zurückzutreten, nicht ausgeübt werden;
- Ziffer 3im Falle des Paragraph 637, steht dem Befrachter das Recht der einstweiligen Löschung nur zu, wenn die übrigen Befrachter ihre Genehmigung erteilen;
- Ziffer 4im Falle des Paragraph 638, kann der Befrachter die Güter gegen Entrichtung der vollen Fracht und der übrigen Forderungen nur zurücknehmen, wenn während der Ausbesserung die Löschung dieser Güter ohnehin erfolgt ist.