Absatz eins,Der Verfrachter haftet nicht für Schäden, die entstehen:
- Ziffer einsaus Gefahren oder Unfällen der See oder anderer schiffbarer Gewässer;
- Ziffer 2aus kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Handlungen öffentlicher Feinde oder Verfügungen von hoher Hand sowie aus Quarantänebeschränkungen;
- Ziffer 3aus gerichtlicher Beschlagnahme;
- Ziffer 4aus Streik, Aussperrung oder einer sonstigen Arbeitsbehinderung;
- Ziffer 5aus Handlungen oder Unterlassungen des Abladers oder Eigentümers des Gutes, seiner Agenten oder Vertreter;
- Ziffer 6aus der Rettung oder dem Versuch der Rettung von Leben oder Eigentum zur See;
- Ziffer 7aus Schwund an Raumgehalt oder Gewicht oder aus verborgenen Mängeln oder der eigentümlichen natürlichen Art oder Beschaffenheit des Gutes.