Die Posten „Rückstellungen für Abfertigungen“ gemäß Paragraph 224, Absatz 3, C Ziffer eins und „Rückstellungen für Pensionen“ gemäß Paragraph 224, Absatz 3
C Ziffer 2, sowie die Posten „Steuerrückstellungen“ gemäß Paragraph 224, Absatz 3, C Ziffer 3 und „sonstige Rückstellungen“ gemäß Paragraph 224, Absatz 3, C Ziffer 4, können zusammengefaßt werden.