Absatz eins,Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn
- Ziffer einsam Abschlußstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlußstichtagmindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen:
- Litera aDie Bilanzsummen in den Bilanzen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluß einzubeziehen wären, übersteigen insgesamt nicht 300 Millionen Schilling.
- Litera bDie Umsatzerlöse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluß einzubeziehen wären, übersteigen in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag insgesamt nicht 500 Millionen Schilling.
- Litera cDas Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluß einzubeziehen wären, haben in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt; oder
- Ziffer 2am Abschlußstichtag eines von ihm aufzustellenden Konzernabschlusses und am vorhergehenden Abschlußstichtag mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen:
- Litera aDie Bilanzsumme übersteigt nicht 210 Millionen Schilling.
- Litera bDie Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag übersteigen nicht 420 Millionen Schilling.
- Litera cDas Mutterunternehmen und die in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen haben in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt.