Absatz eins,Eine einstweilige Verfügung nach Paragraph 382 a, ist soweit einzuschränken, als sich aus den Pflegschaftsakten ergibt oder der Gegner bescheinigt, daß er dem Minderjährigen offenbar nicht in dieser Höhe zu Unterhalt verpflichtet ist.
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 645 aus 1987,
BG
Paragraph 399 a
01.01.1988
30.06.2021
EO
23/04 Exekutionsordnung
Mindestunterhalt, vorläufiger Aufhebungsgrund, Beschluss
31.05.2021
10001700
NOR12021353
N2189617153T