Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79/1896

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 381

Inkrafttretensdatum

01.01.1898

Außerkrafttretensdatum

30.09.1995

Abkürzung

EO

Index

23/04 Exekutionsordnung

Text

2. Zur Sicherung anderer Ansprüche.

Paragraph 381,

Zur Sicherung anderer Ansprüche können einstweilige Verfügungen getroffen werden:

  1. Ziffer eins
    wenn zu besorgen ist, dass sonst die gerichtliche Verfolgung oder Verwirklichung des fraglichen Anspruches, insbesondere durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes, vereitelt oder erheblich erschwert werden würde; als solche Erschwerung ist es anzusehen, wenn das Urtheil im Auslande vollstreckt werden müsste;
  2. Ziffer 2
    wenn derartige Verfügungen zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens nöthig erscheinen.

Schlagworte

Urteil

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Gesetzesnummer

10001700

Dokumentnummer

NOR12021333

alte Dokumentnummer

N2189617133T