Absatz eins,Ein Recurs ist unstatthaft gegen Beschlüsse, welche:
- Ziffer einsdem Verpflichteten nach bewilligter Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen (Paragraphen 294, 331,);
- Ziffer 2dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach Paragraph 301, auftragen;
- Ziffer 3dem betreibenden Gläubiger gemäß Paragraphen 304 und 306 die Leistung einer Sicherheit auftragen;
- Ziffer 4behufs Einziehung einer überwiesenen Forderung gemäß Paragraphen 297, 310 und 314 einen Curator bestellen;
- Ziffer 5im Falle des Paragraph 327, die Durchführung des Verkaufs- und Vertheilungsverfahrens vor dem Bezirksgerichte des Leistungsortes anordnen;
- Ziffer 6die Anmerkung und Verlautbarung einer bewilligten Zwangsverwaltung verfügen.