Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79/1896

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 249

Inkrafttretensdatum

01.01.1898

Außerkrafttretensdatum

30.09.1995

Text

Zweiter Titel.

Execution auf das bewegliche Vermögen.

Erste Abtheilung.

Execution auf körperliche Sachen.

Paragraph 249,

Die Execution auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.