Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79/1896
Paragraph 249
01.01.1898
30.09.1995
Zweiter Titel.
Execution auf das bewegliche Vermögen.
Erste Abtheilung.
Execution auf körperliche Sachen.
Paragraph 249,
Die Execution auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.