Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.05.1983

Außerkrafttretensdatum

05.07.2005

Text

Paragraph 2,

Den im Paragraph eins, Ziffer eins bis 10 und 12 bis 15 bezeichneten, im Geltungsgebiete dieses Gesetzes errichteten Acten und Urkunden stehen in Ansehung der Execution die gleichartigen Acte und Urkunden jener Behörden oder öffentlichen Organe gleich, welche sich zwar außerhalb des Geltungsgebietes dieses Gesetzes befinden, aber einer Behörde unterstehen, welche in diesem Geltungsgebiete ihren Sitz hat.