Endurtheile und andere in Streitsachen ergangene Urtheile, Beschlüsse und Bescheide der Civilgerichte, wenn ein weiterer Rechtszug dawider ausgeschlossen oder doch ein die Execution hemmendes Rechtsmittel nicht gewährt ist;
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,
Paragraph eins
01.05.1983
31.12.1994
Erster Theil.
Execution.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
Erster Titel.
Execution aus inländischen Acten und Urkunden.
Executionstitel.
Paragraph eins,
Executionstitel im Sinne des gegenwärtigen Gesetzes sind die nachfolgenden im Geltungsgebiete dieses Gesetzes errichteten Acte und Urkunden: