Absatz eins,Gegen die Erlassung des Zahlungsauftrages ist ein Rechtsmittel nicht zulässig, doch kann die im Zahlungsauftrage enthaltene Entscheidung über die Kosten mittels Recurs angefochten werden.
Zivilprozessordnung
RGBl. Nr. 113 aus 1895, zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Paragraph 552
01.07.1914
31.12.2002
Paragraph 552,