Absatz eins,Die erste Tagsatzung findet vor dem Vorsitzenden des Senates oder vor einem von diesem beauftragten Mitglied des Senates statt.
Zivilprozessordnung
RGBl. Nr. 113 aus 1895, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,
Paragraph 239
31.07.1929
31.12.1997
Erste Tagsatzung.
Paragraph 239,