Absatz eins,Außer den beiden Fällen des Paragraph 58, muss der Antrag auf Sicherheitsleistung für Processkosten bei sonstigem Ausschlusse in der ersten Tagsatzung und vor Einlassung in die Hauptsache gestellt werden.
Zivilprozessordnung
RGBl. Nr. 113/1895
Paragraph 59
01.01.1898
31.12.2002
Paragraph 59,