Absatz eins,Die einem Rechtsanwalt ertheilte Vollmacht zur Processführung (Processvollmacht) ermächtigt kraft Gesetzes:
- Ziffer einszur Anbringung und Empfangnahme der Klage und zu allen den Rechtsstreit betreffenden Processhandlungen, einschließlich derjenigen, welche durch eine Widerklage, durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens, durch den Antrag auf einstweilige Verfügungen, oder durch eine im Sinne des Paragraph 16, erfolgende Klageführung veranlasst werden;
- Ziffer 2zum Abschlusse von Vergleichen über den Gegenstand des Rechtsstreites, zu Anerkenntnissen der vom Gegner behaupteten Ansprüche, sowie zu Verzichtleistungen auf die von der bevollmächtigenden Partei geltend gemachten Ansprüche;
- Ziffer 3zur Einleitung der Execution wider den Processgegner, zur Vornahme aller im Executionsverfahren auf Seiten des Executionsführers vorkommenden Handlungen und zur Erwirkung des Sicherungsverfahrens;
- Ziffer 4zur Empfangnahme der von dem Processgegner zu erstattenden Processkosten.