Kurztitel

Zivilprozessordnung - Einführungsgesetz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 112/1895

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 30,

Inkrafttretensdatum

23.09.1895

Text

Artikel römisch 30 .

Insoferne sich die Civilprocessordnung auf die Bestimmung des bürgerlichen Rechtes beruft, sind darunter nicht nur die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch jene des Handelsrechtes und der Wechselordnung und die in anderen Gesetzen enthaltenen Normen des Privatrechtes zu verstehen.