Kurztitel

Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 41/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

01.05.1888

Text

Artikel römisch III.

Mit der Bestimmung des Zeitpunktes, in welchem dieses Gesetz in Wirksamkeit tritt und mit dem Vollzuge desselben ist Mein Justizminister beauftragt.

Wien, am 30. März 1888.