Kurztitel

Sicherung der Unterseekabel - Strafgesetzliche Bestimmungen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 41/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

01.05.1888

Text

Artikel römisch II.

Die Regierung hat im Wege der Verordnung diejenigen Staaten zu bezeichnen, welche als dem Übereinkommen vom 14. März 1884 beigetreten anzusehen sind. (Artikel römisch eins.)