Auslieferung von Verbrechern
RGBl. Nr. 34/1874
Vertrag - Multilateral
Artikel 16
27.04.1874
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Jeder der vertragenden Theile wird die Kosten tragen, welche durch die Festnahme und Anhaltung der auf Grund dieses Vertrages auszuliefernden Personen innerhalb seiner Staatsgebiete und deren Transport bis an seine Gränze verursacht werden.
Teil, Grenze
25.10.2022
10001684
NOR12020003
N2187422254S