Auslieferung von Verbrechern
RGBl. Nr. 34/1874
Vertrag - Multilateral
Artikel 14
27.04.1874
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Wenn zur Auslieferung genügende Beweise nicht binnen zwei Monaten, von dem Tage der Ergreifung des Flüchtigen an, beigebracht werden, so ist der Ergriffene auf freien Fuß zu setzen.
25.10.2022
10001684
NOR12020001
N2187422252S