Auslieferung von Verbrechern
RGBl. Nr. 34/1874
Vertrag - Multilateral
Artikel 3
27.04.1874
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
In keinem Falle und aus keinem Grunde sollen die hohen vertragschließenden Theile gehalten sein, die Auslieferung der eigenen Unterthanen zuzugestehen.
Teil
25.10.2022
10001684
NOR12019990
N2187422241S