Gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte
RGBl. Nr. 49/1874
BG
Paragraph eins
08.05.1874
21/06 Wertpapierrecht
Werden über eine Darlehensforderung auf Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Theilschuldverschreibungen (Partialobligationen, Prioritätsobligationen, Lose u. dgl.) ausgegeben, so ist für die jeweiligen Besitzer dieser Theilschuldverschreibungen vom Gerichte ein gemeinsamer Curator in allen Fällen zu bestellen, in welchen es sich ergibt, daß die Rechte dieser Besitzer wegen des Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte eines Anderen in ihrem Gange gehemmt würden. Insbesondere ist auch im Falle eines über das Vermögen des aus den Theilschuldverschreibungen Verpflichteten ausgebrochenen Concurses zur Vertretung der Rechte der Besitzer dieser Theilschuldverschreibungen ein Curator zu bestellen.
Kurator, Konkurs
16.09.2025
10001683
NOR12019969
N2187415872T