Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde
RGBl. Nr. 150/1869
BG
Paragraph 4
15.11.1869
23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 8, RGBl. Nr. 260/1852
Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so kann von den abgegebenen Erklärungen einer Partei gegen dieselbe in einem späteren Rechtsstreite kein Gebrauch gemacht werden.
23.01.2025
10001675
NOR12019827
N2186912830R