Kurztitel

Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 26/1855

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63,

Inkrafttretensdatum

13.02.1855

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Text

Paragraph 63,

Nun wird die harte Hirnhaut am vorderen Theile des großen Sichelfortsatzes zunächst des durchsägten Schädels mittelst eines spitzigen Scalpelles aufgeschlitzt, und der Schnitt längs dem abgesägten Schädelgrunde bis zum hinteren Ende der Sichel fortgeführt, auf der anderen Seite auf gleiche Weise verfahren, die hierdurch gelösten Blätter umgeschlagen und hierbei Rücksicht genommen auf die Menge und Beschaffenheit der aus dem Sacke der Arachnoidea sich ergießenden Flüssigkeiten, auf die an dem Parietalblatte der Spinnwebenhaut vorkommenden frischen oder älteren Hämorrhagien, hämorrhagischen Säcke und anderen pathologischen Productionen.

Zur gänzlichen Entfernung der harten Hirnhaut wird der große Sichelfortsatz mit dem Daumen und Zeigefinger, zunächst seiner Anheftung am Hahnenkamme gefaßt, gespannt, vom letzteren mit der Scheere losgelöst, und sammt der ihm folgenden dura mater über das Hinterhaupt zurückgeschlagen, dabei aber an den Wänden der Sichel vorkommende, bemerkenswerthe Erscheinungen aufgezeichnet.

Schlagworte

Teil, Produktion, Schere

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10001662

Dokumentnummer

NOR12019718

alte Dokumentnummer

N2185512920R