Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau
RGBl. Nr. 26/1855
BG
Paragraph 63,
13.02.1855
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Nun wird die harte Hirnhaut am vorderen Theile des großen Sichelfortsatzes zunächst des durchsägten Schädels mittelst eines spitzigen Scalpelles aufgeschlitzt, und der Schnitt längs dem abgesägten Schädelgrunde bis zum hinteren Ende der Sichel fortgeführt, auf der anderen Seite auf gleiche Weise verfahren, die hierdurch gelösten Blätter umgeschlagen und hierbei Rücksicht genommen auf die Menge und Beschaffenheit der aus dem Sacke der Arachnoidea sich ergießenden Flüssigkeiten, auf die an dem Parietalblatte der Spinnwebenhaut vorkommenden frischen oder älteren Hämorrhagien, hämorrhagischen Säcke und anderen pathologischen Productionen.
Zur gänzlichen Entfernung der harten Hirnhaut wird der große Sichelfortsatz mit dem Daumen und Zeigefinger, zunächst seiner Anheftung am Hahnenkamme gefaßt, gespannt, vom letzteren mit der Scheere losgelöst, und sammt der ihm folgenden dura mater über das Hinterhaupt zurückgeschlagen, dabei aber an den Wänden der Sichel vorkommende, bemerkenswerthe Erscheinungen aufgezeichnet.
Teil, Produktion, Schere
19.05.2025
10001662
NOR12019718
N2185512920R