Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946/1811

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 1411,

Inkrafttretensdatum

01.01.1812

Text

Drittes Hauptstück.
Von Aufhebung der Rechte u. Verbindlichkeiten.

Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten.

Paragraph 1411,

Rechte und Verbindlichkeiten stehen in einem solchen Zusammenhange, daß mit Erlöschung des Rechtes die Verbindlichkeit, und mit Erlöschung der letzteren das Recht aufgehoben wird.