Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946 aus 1811, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 1263

Inkrafttretensdatum

01.01.1812

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Beachte

Die Bestimmung bezieht sich nur auf die Scheidung von Tisch und Bett nach dem vor dem Ehegesetz, dRGBl. römisch eins S 807 aus 1938,, geltenden Eherecht und ist daher heute gegenstandslos.

Text

2) einer freywilligen;

Paragraph 1263,

Wenn Ehegatten übereinkommen, geschieden zu leben, so hängt es auch von ihrem Einverständnisse ab, welches immer zugleich zu treffen ist (Paragraphen 103, - 105), ob sie ihre Ehe-Pacte fortdauern lassen, oder auf welche Art sie dieselben abändern wollen.