Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946 aus 1811, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 970 a

Inkrafttretensdatum

01.08.1989

Außerkrafttretensdatum

30.06.1998

Text

Paragraph 970 a, Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist ohne rechtliche Wirkung. Für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere haftet der Gastwirt nur bis zum Betrage von 6000 S, es sei denn, daß er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder daß der Schaden von ihm selbst oder seinen Leuten verschuldet ist.