Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946/1811
Paragraph 761
01.01.1812
31.12.2016
Die Abweichungen von der in diesem Hauptstücke bestimmten gesetzlichen Erbfolge in Rücksicht auf Bauerngüter, und die Verlassenschaft geistlicher Personen sind in den politischen Gesetzen enthalten.