Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946/1811
Paragraph 699
01.01.1812
31.12.2016
Sind die Bedingungen möglich und erlaubt; so kann das davon abhängende Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden; sie mögen vom Zufalle, von dem Willen des bedachten Erben, Legatars, oder eines Dritten abhängen.