Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946/1811

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 614

Inkrafttretensdatum

01.01.1812

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Text

Auslegung der Substitutionen.

Paragraph 614,

Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freyheit des Erben, über das Eigenthum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.