Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946/1811
Paragraph 614
01.01.1812
31.12.2016
Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freyheit des Erben, über das Eigenthum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.