Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946/1811

§/Artikel/Anlage

§ 380

Inkrafttretensdatum

01.01.1812

Text

Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung.

Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.

§ 380.

Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.