Kurztitel

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 946/1811

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 380,

Inkrafttretensdatum

01.01.1812

Text

Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung.

Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.

Paragraph 380,

Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.