Absatz eins,Dem Datenschutzrat gehören an:
- Ziffer einsVertreter der politischen Parteien: Von der im Hauptausschuß des Nationalrates am stärksten vertretenen Partei sind vier Vertreter, von der am zweitstärksten vertretenen Partei sind drei Vertreter und von jeder anderen im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen Partei ist ein Vertreter in den Datenschutzrat zu entsenden. Bei Mandatsgleichheit der beiden im Nationalrat am stärksten vertretenen Parteien entsendet jede dieser Parteien drei Vertreter;
- Ziffer 2je ein Vertreter der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und der Wirtschaftskammer Österreich;
- Ziffer 3zwei Vertreter der Länder;
- Ziffer 4je ein Vertreter des Gemeindebundes und des Städtebundes;
- Ziffer 5ein vom Bundeskanzler zu ernennender Vertreter des Bundes.