Absatz eins,Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
- Litera aAntipersonenminen einzusetzen,
- Litera bAntipersonenminen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgend jemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben,
- Litera cirgend jemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat auf Grund dieses Übereinkommens verboten sind.