Patientencharta (Bund – Kärnten)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 195 aus 1999,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 18
01.09.1999
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Patienten und Patientinnen haben das Recht, im vorhinein Willensäußerungen abzugeben, durch die sie für den Fall des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit das Unterbleiben einer Behandlung oder bestimmter Behandlungsmethoden wünschen, damit bei künftigen medizinischen Entscheidungen soweit wie möglich darauf Bedacht genommen werden kann.
29.11.2024
10001573
NOR12017320
N1199914876O