Absatz eins,Aufgabe des Bundesjugendbeirates ist die Beratung des Bundeskanzlers in allen die Jugend betreffenden Belangen und in Fragen des Dialogs zwischen den Generationen. Hiezu gehören insbesondere:
- Ziffer einsErstattung von Vorschlägen für soziale, bildungspolitische, wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen der Regierungspolitik;
- Ziffer 2Erstattung von Vorschlägen zu Themen, die die Jugend sowie das Zusammenleben und Zusammenwirken der Generationen betreffen;
- Ziffer 3Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen der Jugend berühren.