wenn darüber zwischen beiden Vertragsparteien Einvernehmen besteht; oder
Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 1998,
Artikel 19
01.10.1998
Dieses Abkommen tritt außer Kraft:
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten unterzeichneten Vertreter des Europarates und der Regierung der Republik Österreich zwei Abschriften dieses Abkommens in englischer, französischer und deutscher Sprache unterschrieben, wobei alle drei Fassungen gleichermaßen authentisch sind.
GESCHEHEN zu Straßburg, am 7. September 1998.