Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 1998,
Artikel 2
01.10.1998
Das Zentrum ist eine Einrichtung des Europarates. Als solche besitzt es Rechtspersönlichkeit und hat die entsprechende rechtliche Fähigkeit, seine Tätigkeit auszuüben und seine Ziele zu verwirklichen, insbesondere Verträge abzuschließen und Eigentum zu erwerben.