Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1998

Text

Artikel 2

Das Zentrum ist eine Einrichtung des Europarates. Als solche besitzt es Rechtspersönlichkeit und hat die entsprechende rechtliche Fähigkeit, seine Tätigkeit auszuüben und seine Ziele zu verwirklichen, insbesondere Verträge abzuschließen und Eigentum zu erwerben.