Bundes-Seniorengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 1998,
Paragraph eins
01.07.1998
31.12.2012
Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt werden.