Kurztitel

Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Text

Abschnitt 4

Die UNIDO zahlt der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung fällig wird.