Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 1998,
Artikel 4
01.06.1998
Die UNIDO zahlt der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung fällig wird.