Kurztitel

Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (UNO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Text

Abschnitt 4

Die Vereinten Nationen zahlen der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung fällig wird.