Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 1998,
BVG
Artikel 3,
01.05.1998
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 4,
Den Gemeinden aus Vereinbarungen gemäß Artikel eins, zustehende vermögensrechtliche Ansprüche können von diesen sowie in ihrem Namen vom Österreichischen Gemeindebund oder vom Österreichischen Städtebund nach Artikel 137, B-VG geltend gemacht werden.
24.11.2022
10001522
NOR12016670
N1199810807W