Absatz einsDie Vertragsparteien erklären sich bereit, folgende Kosten des Nationalparks im Ausmaß von jeweils 50% aufzubringen:
- Ziffer einsDie Gründungskosten der Nationalparkgesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens 200 000 S und das Stammkapital in der Höhe von 500 000 S.
- Ziffer 2Die Errichtungskosten für die Nationalparkinfrastruktur bis zu einem Betrag von höchstens 12 Millionen Schilling inklusive Umsatzsteuer nach Maßgabe von einstimmigen Beschlüssen der Generalversammlung der Nationalparkgesellschaft.
- Ziffer 3Die laut Wirtschafts- und Finanzplan gemäß Art. römisch fünf. Absatz 2, Ziffer eins, genehmigten Kosten für den laufenden Betrieb der Nationalparkgesellschaft bis zu einem Betrag von höchstens 8 Millionen Schilling einschließlich Umsatzsteuer. Diese Kosten sind quartalsmäßig aufzubringen und nach Maßgabe des Rechnungsabschlusses abzurechnen. Mit Gründung der Gesellschaft wird von den Vertragsparteien als erste Teilzahlung für den laufenden Betrieb bis zur Vorlage eines entsprechenden Wirtschafts- und Finanzplans für das Jahr 1999 der Nationalparkgesellschaft ein Betrag von jeweils S 1,0 (einer) Million Schilling zur Verfügung gestellt.