Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 1997,
Anlage eins,
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Gemäß Artikel römisch XIV Absatz 2, dieses Abkommens erkläre ich im Namen der österreichischen Regierung, daß mit der Unterzeichnung dieses Abkommens die internen Verfahren, die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlich sind, unter dem folgenden Verständnis abgeschlossen wurden: